GRS Batterien testet Einführung eines zusätzlichen Sammelsystems

Pilotprojekt zur Rücknahme von Elektroklein- und -kleinstgeräten mit Lithiumbatterien (LiB) gestartet.

Die häufige Falschentsorgung von Elektroklein- und -kleinstgeräten mit Lithiumbatterien stellt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar und befördert Brandereignisse. Die GRS Service GmbH testet die separate Rücknahme von EAKG mit LiB bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und im Handel und will so einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sammelmengen und zur Reduzierung von Brandrisiken leisten

Brandgefahr durch Lithiumbatterien
Die deutliche Zunahme von batteriebetriebenen Elektroklein- und -kleinstgeräten (EAKG) stellt im Rahmen des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) die geordnete Altgeräterücknahme vor große Herausforderungen. Produkte wie zum Beispiel Einweg-E-Zigaretten, kleine LED-Leuchtgeräte und elek­tronische Grußpostkarten enthalten häufig Lithiumbatterien (LiB), die im Falle einer Falschentsorgung fatale Brandereignisse bedingen können.

Da diese Geräte von vielen Verbrauchern nicht als getrennt zu entsorgende Elektroaltgeräte betrachtet werden, landen viele derartige Produkte in den Sammelsystemen für Hausmüll oder auch für Verpackungen. Befördert wird dieses auch dadurch, dass die gesetzlich vorgesehene Rückgabe bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel für den Verbraucher nicht sachgerecht erscheint. Ein weiteres erhebliches Risiko entsteht ebenfalls durch die nicht erfolgte oder nicht sachgemäße Entfernung von Lithiumbatterien bei den sogenannten Erstbehandlungsanlagen für Elektroaltgeräte. Nicht entfernte oder beschädigte Lithiumbatterien können in der nachfolgenden Entsorgungskette ebenfalls schwere Brandereignisse auslösen.

„Viele der batteriebetriebenen Elektroklein- und -kleinstgeräte landen zudem in unseren Sammelbehältern für Altbatterien“, bemängelt Dr.-Ing. Julia Hobohm, Geschäftsführerin der Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH. „Unsere Sammelsysteme sind zwar für diese Lithium-Light-Appliances bestens geeignet, allerdings müssen die erhöhten Behandlungskosten von der Batteriewirtschaft getragen werden, für die sie aber nicht verantwortlich ist.“

Getrennte Erfassung verbessern
Um die getrennte Erfassung von EAKG und die sichere Entsorgung der enthaltenen LiB zu verbessern, testet die GRS Service GmbH in ausgewählten Regionen die Einführung eines zusätzlichen LiLA (Lithium-Light-Appliances)-Sammelsystems. Mit speziellen lila-farbigen Sammelbehältern, die bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und im Handel aufgestellt werden, sollen Verbraucher auf die Notwendigkeit der richtigen Entsorgung von Elektroklein- und -kleinstgeräten und die Risiken von Lithium-Batterien gesondert hingewiesen werden.

Die erfassten Elektroklein- und -kleinstgeräte werden in besonders qualifizierten Erstbehandlungsanlagen behandelt und die separierten Lithium-Batterien auf Grundlage der EU-Batterieverordnung und des deutschen Batteriegesetzes der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Ebenso werden die entfrachteten EAG einer dem ElektroG entsprechenden weiterführenden Verwertung unterzogen. „Dieses Pilotprojekt ist zunächst für zwei Jahre geplant“, stellt Hobohm in Aussicht. Das Projekt werde schnell verwertbare Ergebnisse liefern, die in die notwendigen Anpassungen des ElektroG einfließen können.

grs-batterien.de

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2024, Seite 34, Foto: GRS Batterien)