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EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulat-Verlust

Umweltausschuss nimmt Bericht zum Verordnungsvorschlag der Kommission an. Der BDE kritisiert die dort vorgenommenen Änderungen als zu weitgehend. Die Regeln seien überzogen und nur schwer praxistauglich.

„Die vom Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen erhöhen den Bürokratieaufwand und bringen keinen Mehrwert. Ein Granulat-Verlust ist einem ökonomischen Verlust gleichzusetzen, weswegen freiwillige Risikoabschätzungen und Umweltmanagements längst Standard sind. Daher ist es überflüssig, die Unternehmen zusätzlich zur Durchführung sämtlicher von der Kommission aufgelisteter möglicher Vorkehrungen zu verpflichten“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen.

Am 19. März hatte der Umweltausschuss über den Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag der Kommission abgestimmt. Ziel des Kommissionsvorschlags sind Regelungen, die die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt entlang der gesamten Lieferkette bei Herstellung, Verarbeitung und Transport vermeiden. Laut Kommissionsvorschlag sollen Wirtschaftsteilnehmer, die mehr als fünf Tonnen pro Jahr handhaben, was mehr oder weniger jeder Recyclinganlage Europas entspricht, verpflichtend einen Risikobewertungsplan erstellen sowie entsprechende Vorkehrungen treffen, um Kunststoffgranulat-Verlust zu vermeiden.

Im Kommissionvorschlag ist eine lange Liste von möglichen Maßnahmen enthalten, die Wirtschaftsteilnehmer unter Berücksichtigung von Art und Größe ihrer Anlage abhängig von ihrer Risikobewertung erwägen sollen, unter anderem Vakuumdichtungen an Anlagen, reißfeste Verpackungen, Höchstmengen bei der Beförderung, feste Verfahrensabläufe und Auffangvorrichtungen.

Wirtschaftliche Situation würde sich weiter verschlechtern
BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen: „Die von Unternehmen durchgeführten Umweltmanagements führen zu einem Risikobewusstsein und zu konkreten Maßnahmen, um Pelletverlusten vorzubeugen. Die vom Umweltausschuss vorgesehenen, pauschal verpflichtenden Maßnahmen werden nicht nur den Bürokratieaufwand für das mittelständische Kunststoffrecycling unverhältnismäßig aufblähen, sondern auch zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen, weil nicht selten bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Aufgrund der starken Konkurrenz durch günstige Primärkunststoffe und der geringen Nachfrage nach Rezyklaten ist die wirtschaftliche Situation für die Unternehmen derzeit bereits sehr herausfordernd. Ineffektive zusätzliche und kostenintensive Pflichten würden die wirtschaftliche Situation der Recyclingunternehmen weiter verschlechtern.“

Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe (16. April 2024) war davon auszugehen, dass das Europäische Parlament über das Dossier in der letzten Plenarwoche dieser Legislatur, am 23. April 2024, abstimmen wird. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird seinen Standpunkt in erster Lesung darstellen, sodass das Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Legislaturperiode in die zweite Lesung geht. Der BDE hofft, dass das Plenum den praxistauglichen risikobasierten Ansatz der Europä­ischen Kommission stützt.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2024, Seite 4, Foto: kyrychukvitaliy / stock.adobe.com)

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