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EU-Altfahrzeugverordnung: Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat kürzlich den Berichtsentwurf der EU-Parlamentarier Jens Gieseke und Paulius Saudargas zum Vorschlag der EU-Kommission für die neue EU-Altfahrzeugverordnung veröffentlicht.

Die jüngsten Änderungen im Bericht umfassen unter anderem die Anpassung der Rezyklatquote für „open loop“-Material von 25 auf 20 Prozent. Zudem wurde die Vorgabe aufgehoben, ausschließlich post-consumer-Rezyklate zu verwenden. Künftig zählen auch post-industrielle Rezyklate und Biokunststoffe zur Quote. Darüber hinaus wurde die Rezyklatquote für „closed loop“-Material leicht von 25 auf 15 Prozent gesenkt. „Plastic“ wird nun als Thermoplast und Polyurethanschaum definiert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die beschleunigte Entwicklung der Berechnungsmethode für die Rezyklatquoten. Statt nach 36 Monaten soll diese nun bereits nach 24 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung vorliegen. Damit erhält die kunststoffverarbeitende Zulieferindustrie wie auch die Automobilindustrie früher eine verlässliche Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des erforderlichen Rezyklateinsatzes.

Der Bericht markiert für den Verband Technische Kunststoff-Produkte e. V. (TecPart) einen Schritt hin zu einem ambitionierten, realistisch umsetzbaren und nachhaltigen Fahrzeugrecycling unter Einsatz von Kunststoffrezyklaten. „Die letzten Anpassungen sind ein wichtiger Schritt, alle Kunststoffabfallströme wieder ins Fahrzeug bringen zu können“, kommentiert TecPart-Geschäftsführer Michael Weigelt den vorliegenden Entwurf. „Die neue EU-Altfahrzeugverordnung ist eine dringend benötigte Perspektive für viele Recycler, deren Geschäftsmodell zuletzt in Frage stand.“

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2025, Seite 15, EU-R Archiv)

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