Mehr Recycling und leichtere Reparaturen von Fahrzeugen
Die Mitgliedstaaten haben sich am 17. Juni 2025 im Umweltrat in Luxemburg einstimmig zur neuen EU-Altfahrzeugverordnung positioniert. Ziel ist es, die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Fahrzeugen bereits im Entwicklungsprozess zu verankern.
Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigeren Umgang mit Fahrzeugen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen und die Europäische Union unabhängiger bei Rohstoffen machen. Es werden Mindestanteile für recycelte Kunststoffe und perspektivisch für Stahl und andere kritische Rohstoffe wie Dauermagneten von Elektromotoren eingeführt. Gleichzeitig wird die Ausbau- und Austauschbarkeit von Batterien und Motoren von E-Fahrzeugen verpflichtend. Die Regelungen sollen nach einem Übergangszeitraum von fünf Jahren neben Pkw auch für Motorräder, Lastkraftwagen und Busse gelten.
Des Weiteren wird eine Ausbau- und Verwertungspflicht für Fahrzeugkomponenten, wie etwa den Hauptkabelstrang, den Stoßfänger oder den Kraftstofftank, festgelegt. Dadurch soll die Verfügbarkeit von gebrauchten Ersatzteilen verbessert und Fahrzeugreparaturen für die Bürger kostengünstiger werden. Damit weniger Altfahrzeuge illegal verschrottet werden, sollen anerkannte Recycler gestärkt werden. Digitalisierungsmaßnahmen wie der elektronische Verwertungsnachweis oder der Digitale Kreislaufpass für Fahrzeuge sollen zu mehr Transparenz und Bürokratieabbau beitragen. Neu ist auch ein Exportverbot für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung.
Die neue Verordnung soll zügig zu Ende verhandelt werden. Unter dänischer Ratspräsidentschaft ist eine Einigung mit dem Europäischen Parlament und der Kommission bereits Ende 2025 geplant.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2025, Seite 4, Foto: Thomas B. / pixabay.com)