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Schiffsrecycling: Wenn sich internationale Übereinkommen widersprechen

Am 26. Juni 2025 tritt neben dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung auch das Internationale Übereinkommen von Hongkong über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen in Kraft. Zwischen den beiden Konventionen bestehen jedoch Unstimmigkeiten und Widersprüche.

Darauf machen der Schifffahrtsverband BIMCO und die von ihm kürzlich gegründete Ship Recycling Alliance aufmerksam, die die wichtigsten Schiffsrecyclingunternehmen in Bangladesch, Indien, Pakistan und der Türkei vertritt. So steht zu befürchten, dass die derzeitigen Widersprüche zwischen den beiden Übereinkommen zum Schiffsrecycling den Fortschritt verlangsamen werden. Das Hongkonger Übereinkommen ermöglicht die Harmonisierung globaler Standards in der Schiffsrecyclingbranche. Dazu gehören ein verbessertes Meldesystem für abzuwrackende Schiffe und ein Ansatz, der die gesamte „Lebensdauer“ der Schiffe einbezieht, anstatt nur Altschiffe über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) des Übereinkommens zu berücksichtigen.

Konflikte untersuchen – auf Lösungen einigen
Aktuell gibt es zahlreiche Überschneidungen und Konflikte mit den Bestimmungen des Basler Übereinkommens. Ein wichtiges Beispiel ist, dass das Hongkong-Übereinkommen auf dem Konzept des Flaggenstaats und des Recyclingstaats beruht. Dies widerspricht den Verfahren des Basler Übereinkommens, die sich auf Export- und Importstaaten konzentrieren. Die Ship Recycling Alliance verweist darauf, dass die derzeit vorliegenden Dokumente, darunter die vorläufigen Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), noch nicht ausreichen. Artikel 11 des Basler Übereinkommens erlaubt es den Vertragsparteien zwar, bilaterale, multilaterale oder regionale Abkommen zu schließen, die eine umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle gewährleisten, gilt jedoch nicht als langfristige tragfähige Lösung für das Schiffsrecycling.

„Das Zusammenspiel der beiden Konventionen wird das Schiffsrecy­cling vor erhebliche Herausforderungen stellen. Wir fordern alle Vertragsstaaten der IMO – International Maritime Organization und des Basler Übereinkommens auf, die Konflikte dringend zu untersuchen und sich auf Lösungen zu einigen. Die Schifffahrts- und Schiffsrecyclingbranche benötigt einen harmonisierten Ansatz, der ein kohärentes Regelwerk gewährleistet“, appelliert David Loosley, Generalsekretär und CEO von BIMCO. In diesem Prozess müssten auch die Koexistenz der UN-Konventionen besser definiert und das Zusammenspiel zwischen Schiff und Küste dringend weiter geklärt werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 06/2025, Seite 6, Foto: MSV, KI-generiert)

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