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Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung gefordert

Sechzehn Verbände der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft fordern in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) schon im ersten Quartal 2026.

Dabei sollen die konsensfähigen Maßnahmen im Vordergrund stehen, die bereits im Planspiel 2.0 zur ErsatzbaustoffV des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025 gemeinsam erarbeitet wurden und als „low-hanging fruits“ in den UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der ErsatzbaustoffV eingeflossen sind. Zu den Kernforderungen der Unterzeichnenden (BGRB, bbs, BDE, BDG, MIRO, bvse, BVMB, BRB, DA, DGAW, GGMHS, HDB, IGAM, ITAD, ZDB und FehS) zählen die Vereinfachung der Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile Aufbereitungsanlagen sowie Vereinfachungen der Dokumentation. Die Verbände betonen, dass es sich hierbei um unkomplizierte Anpassungen in der Verordnung handelt. Eine schnelle Novelle fordert laut Medienberichten auch die Umweltministerkonferenz (UMK), die auf ihrer 105. Sitzung am 14. November erneut eine Vereinfachung und praxistaugliche Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten“ bezeichnet. In dem Verbändeschreiben wird daher noch einmal auf die Dringlichkeit einer Novellierung hingewiesen: „Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bereits bis zum 1. August 2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüfen und Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der Verordnung umsetzen sollte, bitten wir Sie dringend, unverzüglich zu handeln.

Die ursprünglich bekanntgegebene Zeitschiene des BMUKN, eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 anzustoßen, ist mit dem Erkenntnisgewinn aus dem Planspiel 2.0 und der Forderung der UMK nicht vereinbar.“

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2026, Seite 5, Foto: O. Kürth)

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