Zu wenig Fortschritt bei Wiederverwendung und Recycling in Europa

Viele EU-Länder haben Schwierigkeiten, die Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen zu erfüllen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.

Aufgrund finanzieller Zwänge und mangelhafter Abfallbewirtschaftungspläne lande noch immer zu viel Müll auf Deponien. Die Prüfer stellten fest, dass der Recyclingmarkt unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leidet. Außerdem werde in einigen Fällen nur ein sehr geringer Teil des Mülls getrennt, und die von den Bürgern gezahlten Entsorgungsgebühren deckten nicht immer die wirklichen Kosten.

Dem Bericht zufolge werde im EU-Recht großes Gewicht auf Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling von Abfällen gelegt. Die Mitgliedstaaten hätten mitgezogen und entsprechende Zielvorgaben und rechtliche Anforderungen festgelegt. Auch in den Vorschriften für EU-Finanzierungen spiegele sich diese Entwicklung wider. So seien Investitionen in die Kreislaufwirtschaft zunehmend begünstigt worden, während nicht nachhaltige Investitionen – beispielsweise in Mülldeponien – von einer Förderung ausgeschlossen worden seien. Bei der Erfüllung der Zielvorgaben für Siedlungsabfälle gebe es innerhalb der EU jedoch große Unterschiede, wobei Mitgliedstaaten nur geringe oder gar keine Fortschritte erzielt hätten. Auch habe die EU-Kommission nur langsam mit der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren begonnen. So sei für nicht erfüllte Zielvorgaben aus dem Jahr 2008 erst 2024 ein Verfahren eingeleitet worden.

Wenn Anreize und öffentliche Mittel fehlen
Die Tragfähigkeit der Recyclingindus­trie ist nach Ansicht der Prüfer ebenfalls ein zentrales Problem. Ohne ausreichende Recyclingkapazitäten, könnten die Zielvorgaben nicht erfüllt werden. In einigen Mitgliedstaaten gebe es jedoch nur wenige Anlagen oder diese seien von Schließung bedroht, insbesondere im Bereich des Kunststoffrecyclings. Gründe hierfür liefern steigende Kosten, mangelnde Nachfrage nach Recyclingprodukten sowie der Import von billigen Kunststoffen aus Nicht-EU-Ländern. Die Prüfer betonen, wie wichtig es sei, das Geschäftsmodell für Recyclingbetriebe zu analysieren. Vordringlich sollten Probleme bei Nachfrage und Angebot ermittelt werden, unter denen der Binnenmarkt für kreislauforientierte Produkte und wiedergewonnene Rohstoffe leide.

Die Prüfer analysierten einige durch die EU geförderte nationale Abfallbewirtschaftungsprojekte und stießen auf Verzögerungen sowie Kostenüberschreitungen bei der Umsetzung. Ferner stellten sie fest, dass die näher geprüften Mitgliedstaaten (Griechenland, Polen, Portugal und Rumänien) nur langsam Fortschritte auf dem Weg zu einer effizienteren Abfallwirtschaft machen. Öffentliche Mittel seien knapp, und es könne nur begrenzt auf finanzielle Anreize wie die Einführung von Pfandsystemen, die Erhöhung von Deponiegebühren oder die Erhebung von mengen- oder gewichtsbezogenen Abfallgebühren zurückgegriffen werden. Die Unterschiede bei den Deponiegebühren seien so groß, dass Abfälle aus wirtschaftlichen Gründen mitunter sogar von einem Mitgliedstaat in einen anderen verfrachtet würden. Die Prüfer regen an, die Machbarkeit einer EU-weiten Harmonisierung der Gebühren für das Deponieren und Verbrennen von Müll zu untersuchen.

Der Sonderbericht 23/2025 „Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen: Trotz allmählicher Verbesserungen bleiben Herausforderungen für die Fortschritte der EU bei der Kreislaufwirtschaft bestehen“ sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen sind auf der Website des Europäischen Rechnungshofs verfügbar.

eca.europa.eu

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2026, Seite 11, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)