Löchriges Vernichtungsverbot für Textilien
Schätzungsweise vier bis neun Prozent unverkaufter Textilien werden jährlich in Europa vernichtet. Die EU-Kommission hat am 9. Februar 2026 ergänzende Vorschriften verabschiedet. Diese legen Ausnahmen vom Vernichtungsverbot unverkaufter Bekleidung, Accessoires und Schuhe in der Ökodesign-Verordnung fest. Zudem werden Unternehmen verpflichtet offenzulegen, welche Mengen unverkaufter Konsumgüter als Abfall entsorgt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, Abfälle […]
