Verbindliche Vorgaben für höhere Rezyklatgehalte in Kunststoffprodukten

Das fordert eine europäische Initiative. Freiwillige Hersteller-Selbstverpflichtungen mit der Erklärung, künftig mehr Rezyklate in Kunststoffverpackungen und -produkten einsetzen zu wollen, reichten in einem wettbewerbsorientierten Markt nicht aus, um die ambitionierten EU-Kunststoffrecyclingziele nachhaltig zu verfolgen.

Eine europäische Initiative fordert von der EU-Gesetzgebung verbindliche Vorgaben, die die Produzenten verpflichten, in bestimmten Produkten bis spätestens 2025 einen Recyclingmaterialanteil von mindestens 30 Prozent zu verwenden. Die freiwillige Selbstverpflichtung, auf die die Europäische Kommission in ihrer Kunststoffstrategie setzt, um den Rezyklatanteil in Kunststoffen voranzutreiben, sei kein ausreichender und nachhaltiger Ansatz, um den bis zum Jahr 2025 angestrebten Einsatz von rund zehn Millionen Tonnen Recyclingmaterial in neuen Produkten zu realisieren.

Wovon die Unterzeichner überzeugt sind

Ein starker gesetzlicher Impuls sei unerlässlich, um in einem wettbewerbsorientierten Markt, in dem schwankende Energie- und volatile Rohstoffpreise die Herstellernachfrage nach Rezyklaten und die nachfragerelevante Preisgestaltung für Kunststoffprodukte beeinflussen, Produzenten zu einem nachhaltigen Umsteigen von Primär- zu Sekundärrohstoffen in ihren Erzeugnissen zu bewegen. Mit einer Forderung nach der Vorgabe von verpflichtenden Rezyklateinsätzen hatten sich daher am 18. Juli 34 europäische Unternehmen und Organisationen in einem gemeinsamen Appell an die Vertreter der EU-Gesetzgebung gewandt. „Wir begrüßen das gemeinsame Schreiben der EU-Initiative, das unserer seit langem propagierten Forderung nach verbindlichen Maßnahmen für eine verstärkte Nachfrage nach Sekundärrohstoffen auf europäischer Ebene weiter Nachdruck verleiht. In der Vorbereitungsphase hierzu haben wir innerhalb unseres Dachverbandes der europäischen Recyclingindustrie, EuRIC, der die Initiative mit formuliert und gezeichnet hat, entsprechend fachlich unterstützt“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Klare gesetzliche Richtlinien unumgänglich

Vor dem Hintergrund chinesischer Importverbote für bestimmte Abfallströme und der mehr denn je absatzrelevanten Maßgabe, Recyclingqualitäten weiter zu steigern, sei die Notwendigkeit für den verstärkten Ausbau von Getrennthaltung, Sortierung und Recycling von Kunststoffen mehr als offensichtlich geworden. Damit die Kunststoffrecyclingbranche einerseits Investitionssicherheit für die hierzu auf rund zehn Milliarden Euro geschätzten notwendigen Aufwendungen und andererseits ökonomisch rentable Zukunftsaussichten erhalte, seien klare gesetzliche Richtlinien für eine verstärkte Marktnachfrage nach Recyclingmaterial unumgänglich. Die verbindliche Vorgabe von Recyclingmaterialeinsatz werde zudem Anreize für Innovationen und höhere Kreativität hinsichtlich Produkt- und Verpackungsdesign setzen.

Das auf das spätere Recycling orientierte Design werde sich weiter positiv auf ein qualitativ hochwertiges Recycling auswirken. Dank weiter- und hochentwickelter Technik könne Recyclingmaterial heute in puncto Qualität und Leistungsfähigkeit mit Primärrohstoffen problemlos konkurrieren, wenn nicht sogar diese übertreffen, zeigen sich die Unterzeichner der Initiative in ihrem Schreiben an die Vertreter der EU-Gesetzgebung überzeugt.

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(EU-Recycling 09/2018, Seite 13)

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