Kreislaufwirtschaftsgesetz: Entwurf zur Novelle liegt vor

Das Bundesumweltministerium (BMU) will den Trend zum Wegwerfen funktions- und gebrauchsfähiger Waren stoppen.

Dazu soll eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfolgen, das aufgrund der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht novelliert werden muss. Für den Umgang mit Retour- und Überhangware soll zukünftig eine Obhutspflicht gelten.

Den Entwurf dazu hat das BMU nun den Ländern und den zuständigen Verbänden zur Kommentierung vorgelegt. Mit der Novelle sollen wichtige Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Verbesserung des Ressourcenschutzes festgelegt werden, unter anderem durch mehr Abfallvermeidung und neue Vorschriften zur Getrenntsammlung von Abfällen, um die höheren Recyclingquoten erreichen zu können, die in der 2018 geänderten Abfallrahmenrichtlinie festgelegt sind. Vorgesehen sind auch Änderungen bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand. Außerdem soll der Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten vorgeschrieben werden können.

Die Produktion stärker an der Nachfrage ausrichten

Schätzungen nach werden im Online-Handel jährlich Retourwaren im Wert von mehreren Milliarden Euro vernichtet. Die Novelle soll Händler auf das Prinzip der Obhutspflicht gegenüber ihrer Ware verpflichten. Diesem kommen sie nach, wenn sie beispielsweise den Transport und die Aufbewahrung neuer Waren so gestalten, dass diese lange gebrauchstauglich bleiben. Die Obhutspflicht soll ebenso bewirken, die Produktion von vornherein stärker an der Nachfrage auszurichten, um Überhänge bereits im Vorfeld zu vermeiden. Erst nachdem die Nutzung eines Produkts oder dessen Verkauf oder Spende technisch oder rechtlich nicht mehr möglich (z. B. Gesundheitsgefahr) oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, soll als Ultima Ratio das Produkt als Abfall verwertet werden können – das heißt Recycling gemäß der geltenden Abfallhierarchie.

Das BMU wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren Eckpunkte für entsprechende Maßnahmen zur Obhutspflicht (Bereich Retouren und Warenüberhänge) erarbeiten, die auch Gegenstand einer Verordnung werden können. Dabei wird es zunächst um Transparenz über die Menge an zu vernichtenden Waren gehen. Dazu wird es auch Gespräche mit den Handelsverbänden, Online-Händlern, Drittverwertern und anderen Akteuren geben.

In einem ersten Schritt sollen die Händler die nötige Transparenz schaffen. Ziel ist: Wenn die Vernichtung von Ware nicht vermieden werden kann, müssen die Händler dies künftig dokumentieren. Weitere Regeln der Novelle betreffen das Kunststoffrecycling und Kunststoffrezyklate. Diese sollen vermehrt eingesetzt werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei ein Vorreiter werden und den Absatz abfallarmer und recyclingfreundlicher Erzeugnisse fördern.

(EU-Recycling 09/2019, Seite 3, Foto: falco / Pixabay)