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Einer für alle: Der USB-C-Ladeanschluss für mobile E-Geräte wird obligatorisch

Seit 2009 hatte die Europäische Union mit der Industrie daran gearbeitet, die Zahl der mobilen Ladeanschlüsse von 30 auf drei zu reduzieren. Frühere Bemühungen, die Industrie dazu zu bewegen, die Zahl der mobilen Ladegeräte freiwillig zu verringern, führten zu keinen greifbaren Ergebnissen. Auf Vorschlag der EU Kommission wurde jetzt eine Übereinkunft erreicht, damit Europäer ihre Elektrogeräte mit nur einem einzigen Anschluss aufladen können.

Bis Ende 2024 müssen alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, über einen USB-C-Ladeanschluss verfügen. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops. Alle Hersteller müssen ihre neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Videospielkonsolen und Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbaren Navigationssysteme, Ohrhörer und Laptops mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt, die mit einem Kabel aufgeladen werden können, mit einem USB-C-Anschluss ausstatten. USB-C ist ein 24-poliges Stecksystem, das sich durch seine zweifache Rotationssymmetrie von Stecker und Buchse auszeichnet und sowohl links wie rechts herum eingesteckt werden kann. Allerdings gelten die neuen Vorschriften nicht für Produkte, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung auf den Markt gebracht worden sind.

Nach Darstellung der EU Kommission gaben Verbraucher bislang jährlich 2,4 Milliarden Euro für separate Ladelösungen aus. Außerdem ärgerten sich 38 Prozent der Konsumenten darüber, dass Ladeanschlüsse nicht passten: Nur zwei von drei Anschlüssen wurden überhaupt benutzt. Deshalb wanderten pro Jahr 11.000 Tonnen dieser elektr(on)ischen Teile in den Müll. Das wird sich jetzt ändern: Durch die neuen Vorschriften sollen 250 Millionen Euro an unnötigen Ausgaben und nahezu 1.000 Tonnen pro Jahr eingespart werden.

Der Berichterstatter des Parlaments, Alex Agius Saliba (S&D, Malta), unterstrich: „Das gemeinsame Ladegerät wird in Europa endlich Wirklichkeit. Wir haben mehr als zehn Jahre auf diese Vorschriften gewartet und können die derzeitige Fülle von Ladegeräten endlich der Vergangenheit angehören lassen. Dieses zukunftssichere Gesetz ermöglicht die Entwicklung innovativer Ladelösungen in der Zukunft, und davon werden alle profitieren – von frustrierten Verbrauchern bis hin zu unserer empfindlichen Umwelt. Es sind schwierige Zeiten für die Politik, aber wir haben gezeigt, dass der EU die Ideen nicht ausgegangen sind, um das Leben von Millionen von Menschen in Europa zu verbessern und für andere Teile der Welt mit gutem Beispiel voranzugehen.“

Wenn die neuen Vorschriften greifen, ist beim Kauf eines neuen mobilen Geräts nicht jedes Mal ein neues Ladegerät nötig. Dann nämlich reicht ein einziges Ladegerät für eine Vielzahl von kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräten. Spezielle Etiketten sollen über die Ladeeigenschaften neuer Geräte informieren. Dadurch kann man leichter feststellen, ob bereits vorhandene Ladegeräte damit kompatibel sind. So wird es dem Kaufpublikum auch ermöglicht, fundiert zu entscheiden, ob es nötig ist, mit einem neuen Gerät auch ein neues Ladegerät zu kaufen.

Im nächsten Schritt muss der Europarat die Richtlinie förmlich billigen, bevor sie im Amtsblatt der Europä­ischen Union veröffentlicht wird. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwölf Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und zwölf Monate nach dem Ende der Umsetzungsfrist müssen sie sie anwenden.

Aber das wird noch nicht das Ende der elektronischen Vereinheitlichung bedeuten: Eine separate Initiative für ein Öko-Design externer Stromversorgungsgeräte könnte sicherstellen, dass die Anschlüsse und das Kommunikationsprotokoll an beiden Enden der Aufladekabel harmonisiert werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 11/2022, Seite 9, Foto: PheelingsMedia / Adobe Stock)

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