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Europäische Union beschränkt Export von Plastikmüll

Seit dem 1. Januar 2021 gelten verschärfte Regelungen für den Export von Kunststoffabfällen aus der EU. Künftig dürfen unsortierte oder verschmutzte Plastikgemische, die sich nicht einfach recyceln lassen, nicht mehr international gehandelt werden.

Bei diesen Abfällen ist das Risiko besonders groß, dass Teile davon in Importländern illegal in die Umwelt gelangen. Es dürfen nur noch saubere, gut sortierte Kunststoffabfälle, die sich leicht recyceln lassen, unter strenger Kontrolle gehandelt werden. Auch die Regelungen für Exporte in OECD-Staaten und Importe von dort wurden von der EU-Kommission verschärft. In den letzten Jahren sind unsachgemäße Exporte von Kunststoffabfällen zu einem weltweiten Problem geworden. Vermüllte Landschaften, verschmutzte Meere und illegale offene Verbrennung von Plastik verschärfen die Umwelt- und Gesundheitsprobleme vor allem in Entwicklungsländern.

Deutlich weniger Abfälle nach China und Südostasien
China und Südostasien gehörten lange Zeit zu den wichtigsten Destinationen für Kunststoffabfälle aus Deutschland. Die Exporte in diese Länder sind jedoch seit 2016 erheblich zurückgegangen. So wurden nach Angaben des Bundesumweltministeriums 2019 rund 2.600 Tonnen nach China exportiert, drei Jahre zuvor waren es noch 562.910 Tonnen. Der Export nach Südostasien ging in der Zeit um rund 58 Prozent auf 374.588 Tonnen zurück. Gleichzeitig hat die Verwertung der Abfälle innerhalb Europas zugenommen. Um das Recycling in Europa weiter auszubauen und illegalen Exporten einen Riegel vorzuschieben, setzt die Europäische Union die verschärften Regelungen des Basler Abkommens um.

Die strengeren Regelungen zum Export von Kunststoffabfällen sind in der europäischen Verordnung über die Verbringung von Abfällen enthalten, die am 22. Dezember 2020 geändert wurde. Sie sind unmittelbar wirksam und bedürfen keiner Umsetzung in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2021, Seite 4, Foto: O. Kürth)

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