Supermärkte sollen Elektroaltgeräte zurücknehmen – unabhängig vom Produktneukauf

Das sieht eine Änderung des Elek­tro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat.

Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Das gelte auch für Produkte, die vorher in keinem bestimmten Laden gekauft wurden. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche des Supermarktes größer als 800 Quadratmeter ist und die Geschäfte selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Künftig sollen Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern auch dort abgeben werden können sowie größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion.

Wettbewerbsnachteile vermeiden
Die Gesetzesänderung will bisherige Lücken schließen, „damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten“. Außerdem sollen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der stiftung ear registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermieden werden, die sich rechtskonform verhalten.

Der Gesetzentwurf muss vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren sowie das Verfahren für die Behandlungsverordnung noch vor der Sommerpause 2021 abzuschließen. Gesetz und Verordnung sollen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2021, Seite 4, Foto: O. Kürth )