Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ in Kraft getreten
Bis 2024 stehen für das Programm insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums soll energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetallen dabei helfen, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgas-Emissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Die energieintensive Industrie verursacht durch hohe energie- und prozessbedingte CO2-Emissionen einen Anteil von circa 20 Prozent an den deutschen Treibhausgas-Emissionen. Die Vermeidung von prozessbedingten Emissionen ist eine besonders große Herausforderung, da hierfür häufig gänzlich neue Verfahren entwickelt und eingesetzt werden müssen. Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Erforschung und Entwicklung, Erprobung und Demonstration als auch Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, die zur Vermeidung von prozessbedingten Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie beitragen, unterstützt. Das Bundesumweltministerium setzt damit zentrale Maßnahmen des Klimaschutzplans 2050, des Klimaschutzprogramms 2030 und der Nationalen Wasserstoffstrategie um. Ansprechpartner für das BMU-Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2021, Seite 8, Foto: Herbert Aust / pixabay.com)