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EAG-Behandlungsverordnung: Verbände fordern technologieoffenen Ansatz

In einer Stellungnahme an den Umweltausschuss des Bundesrates zur EAG-Behandlungsverordnung fordert der bvse gemeinsam mit den Verbänden BDE, BDSV und VDM, Überregulierungen hinsichtlich Verfahrensvorgaben zu streichen und den praxiserprobten technologieoffenen Ansatz weiterzuverfolgen.

Die in der Verordnung enthaltene Regelung, dass einzelne Verfahrensschritte bei der Behandlung von Elektro(nik)-Altgeräten vor einer mechanischen Zerkleinerung und andere danach durchgeführt werden müssen, lehnen die Verbände ab. Die Recyclingwirtschaft habe bereits Verfahren entwickelt und Investitionen im mehrstelligen Millionenbereich in Anlagen getätigt, mit denen eine selektive Gewinnung der in den Elektroaltgeräten enthaltenen Rohstoffe in sehr hohem Maße gelinge. Die eingesetzten Verfahren funktionierten einwandfrei und umweltgerecht. Eine Einschränkung oder gar der Ausschluss zugelassener Verarbeitungstechniken würden dem Gedanken, „beste verfügbare Technik“ einzusetzen, widersprechen, heißt es in der Stellungnahme.

Sollte der Gesetzgeber für einzelne Schritte ausschließlich manuelle Verfahren zur Entfernung von Bauteilen, Gemischen und Stoffen vorgeben, würden die Kosten der Verwertung, insbesondere im Personalbereich, erheblich steigen. Zudem könnte eine zukunftsorientiere Forschung und Entwicklung ins Stocken geraten oder gar ganz entfallen, prognostizieren die Verbände. Ziel müsse es sein, eine umweltgerechte und ressourcenschonende Verwertung sicherzustellen, bei der der Stand der Technik wissenschaftlich belastbar berücksichtigt wird. Künftige positive Entwicklungen dürften nicht verhindern werden. Der Gesetzgeber solle das Ziel, nicht aber die einzusetzenden Verfahren vorgeben.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 06/2021, Seite: 4, Foto: Adamec Recycling GmbH)