Marktüberwachungs- und Konformitäts­verordnung in Kraft getreten

Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Produkte, die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, den EU-Rechtsvorschriften entsprechen und die Anforderungen an die öffentliche Gesundheit und Sicherheit erfüllen.

Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden und keine gefährlichen Produkte und Nicht-EU-konforme Produkte aus Nicht-EU-Staaten in den Unionsmarkt gelangen. Klarere Vorschriften, schärfere Konformitätskontrollen und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden sollen die Marktüberwachung effizienter machen. Die von der Kommission im Juni 2019 vorgeschlagene Verordnung gilt nun für eine breite Palette von Produkten, die von 73 EU-Rechtsvorschriften abgedeckt werden: von Spielzeug über Elektronik bis hin zu Autos. Auch die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden wurden genauer festgelegt. Sie sind jetzt berechtigt, Inspektionen vor Ort durchzuführen und Produkte verdeckt zu kaufen. Bestimmte Produktkategorien können nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn ein Wirtschaftsbeteiligter in der EU als Gesprächspartner für die Behörden präsent ist. Damit reagiert die Kommission auf die wachsenden Herausforderungen des elektronischen Handels und neuer Lieferketten.

Darüber hinaus soll die Verordnung dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Vollzugs- und insbesondere Zollbehörden zu stärken, um eine wirksamere Kontrolle von Produkten, die in den EU-Markt gelangen, an den Grenzen zu gewährleisten. Dazu wurde bereits im Januar das European Product Compliance Network gegründet.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2021, Seite: 4, Foto: Mohamed Hassan / pixabay.com)