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Neue Registrierungspflicht für Verpackungen in Spanien

Die spanische Behörde prüft den Eintrag der Hersteller von verpackten Produkten im Register, das Ausweisen der Visible Fee für Entsorgungskosten von Verpackungen und die Informationen zur Rückgabe an Sammelstellen von Gemeinden, Vertreibern, Herstellern und Entsorgern.

Am 28. Dezember 2022 wurde die neue Verpackungsverordnung im Staatsblatt von Spanien veröffentlicht. Kennzeichnung: Im Interesse seiner Mitglieder konnte der VERE Verband gemeinsam mit weiteren Stellungnehmenden die Vorschrift einer detaillierten Anleitung zur Sortierung des Verpackungsabfalls nach Vorgaben der Rücknahmesysteme auf der Verpackung sowie das explizite Verbot zur Nutzung des Grünen Punktes abwenden. Auf Haushaltsverpackungen ist allerdings die Abfallfraktion oder der Sammelcontainer anzugeben. Registrierungspflicht: Mit der Definition des Produktherstellers wird der Kreis der Verpflichteten erweitert. Hierunter fallen auch Verpacker, Importeure, Markeninhaber, Vertreiber, Paketdienste und Betreiber von Plattformen.

Für Haushaltsverpackungen sowie für gewerbliche und Industrieverpackungen sind sie verpflichtet, sich im öffentlichen Herstellerverzeichnis zu registrieren und die getrennte Sammlung des Verpackungsabfalls über ein Rücknahmesystem zu gewährleisten. Diese Pflicht können Hersteller zum Beispiel durch den Anschluss an ein kollektives Rücknahmesystem erfüllen. Es ist wahrscheinlich, dass das derzeitig einzige kollektive Rücknahmesystem für Verpackungen seine Monopolstellung verlieren wird. Die Registrierungsnummer ist in der gesamten Lieferkette in offiziellen Dokumenten zu führen und wird von Behörden kontrolliert. Ausländische Hersteller müssen einen Bevollmächtigten benennen. Entsorgungskosten: In Absprache unter Handelspartnern kann die Finanzierung der Entsorgung durch einen Käufer oder Verkäufer mit Sitz in Spanien übernommen werden. Wer sich freiwillig einem Rücknahmesystem anschließt, übernimmt damit die volle Verantwortung eines Herstellers. Der an ein Rücknahmesystem bezahlte Beitrag für die Entsorgung muss in Rechnungen an den Kunden ausgewiesen werden.

Quelle: take-e-way GmbH

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2023, Seite 26, Foto: M W / pixabay.com)

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