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„Textilprodukte müssen länger halten, repariert und recycelt werden können“

Die Abgeordneten des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments haben am 27. April 2023 Empfehlungen für EU-Maßnahmen angenommen, die sicherstellen sollen, dass Textilien auf kreislauffähige, nachhaltige und sozial gerechte Weise produziert werden.

Gefordert wird, dass in der EU verkaufte Textilerzeugnisse langlebiger, leichter wiederverwendbar, reparierfähig und recycelbar sein sollten, zu einem großen Teil aus recycelten Fasern hergestellt werden und frei von gefährlichen Stoffen sein sollten. Textilien sollten in einer Weise hergestellt werden, die die Menschen-, Sozial- und Arbeitsrechte, die Umwelt und den Tierschutz in der gesamten Lieferkette respektiert.

Der „Fast Fashion“ ein Ende setzen
Um der Überproduktion und dem übermäßigen Verbrauch von Kleidung und Schuhen entgegenzuwirken, fordert der Ausschuss die Kommission und die EU-Länder auf, Maßnahmen zu ergreifen, die der „Fast Fashion“ ein Ende setzen, angefangen mit einer klaren Definition des Begriffs, die auf „großen Mengen von Kleidungsstücken geringerer Qualität zu niedrigen Preisen“ beruht. Die Verbraucher sollten besser informiert werden, um ihnen zu helfen, verantwortungsvolle und nachhaltige Entscheidungen zu treffen, unter anderem durch die Einführung eines „digitalen Produktpasses“ im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung. Die Abgeordneten fordern ehrgeizige, wissenschaftlich fundierte Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus‘ des Textilsektors. Kommission und Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die Produktionsprozesse weniger energie- und wasserintensiv, die Verwendung und Freisetzung von Schadstoffen vermieden und der Material- und Verbrauchsfußabdruck verringert werden. Ökodesign-Anforderungen für alle Textil- und Schuhprodukte sollten als Priorität angenommen werden. Bei der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie wären gesonderte Ziele für die Vermeidung, Sammlung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilabfällen sowie für die schrittweise Einstellung der Deponierung von Textilien wünschenswert.

Weitere Empfehlungen sind:

  • Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots der Vernichtung unverkaufter und zurückgegebener Textilwaren in die EU-Ökodesign-Vorschriften;
  • Klare Regeln zur Beendigung von Greenwashing-Praktiken durch die laufende Gesetzgebungsarbeit mit der Zielsetzung, die Verbraucher in den grünen Wandel einzubeziehen und umweltbezogene Behauptungen zu kontrollieren;
  • Sicherstellung fairer und ethischer Handelspraktiken durch die Durchsetzung von EU-Handelsabkommen;
  • die unverzügliche Einleitung der Kommissionsinitiative zur Verhinderung und Minimierung der Freisetzung von Mikroplastik und Mikrofasern in die Umwelt.

Berichterstatterin Delara Burkhardt (S&D, Deutschland) erklärte: „Die Verbraucher allein können den globalen Textilsektor nicht durch ihre Kaufgewohnheiten revolutionieren. Wenn wir dem Markt erlauben, sich selbst zu regulieren, öffnen wir die Türen für ein Fast-Fashion-Modell, das Menschen und die Ressourcen des Planeten ausbeutet. Die EU muss die Hersteller und großen Modeunternehmen gesetzlich verpflichten, nachhaltiger zu wirtschaften. Die Menschen und der Planet sind wichtiger als die Profite der Textilindustrie. Die Katastrophen, die sich in der Vergangenheit ereignet haben – wie der Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik in Bangladesch, wachsende Mülldeponien in Ghana und Nepal, verschmutztes Wasser und Mikroplastik in unseren Ozeanen – zeigen, was passiert, wenn dieser Grundsatz nicht befolgt wird. Wir haben lange genug gewartet – es ist an der Zeit, etwas zu ändern!“

Nächste Schritte: Der Bericht wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Plenum angenommen.*)

Hintergrund
Die Kommission hat am 30. März 2022 die EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien vorgestellt, die den gesamten Lebenszyklus von Textilerzeugnissen abdeckt und Maßnahmen zur Änderung der Art und Weise vorschlägt, wie wir Textilien produzieren und verbrauchen. Sie zielt darauf ab, die Verpflichtungen aus dem europä­ischen Green Deal, dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der Industriestrategie für den Textilsektor umzusetzen.

*) Redaktionsschluss dieser Ausgabe war der 16. Juni 2023.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2023, Seite 34, Foto: Tom / pixabay.com)

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