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Recht auf Reparatur: Einigkeit und Streitpunkte in den Trilog­verhandlungen

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Rat auf eine gemeinsame Position im Hinblick auf den Richtlinienvorschlag zum Recht auf Reparatur (Right-to-Repair) geeinigt. Das Europaparlament legte seine Position ebenfalls fest. Damit konnten die Trilogverhandlungen, moderiert von der Europäischen Kommission, beginnen.

Einigkeit zwischen Rat und Parlament besteht bei der Kernforderung der Richtlinie, dass Hersteller eine Reparatur nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen dürfen. Lediglich wenn es rechtlich oder physisch nicht mehr möglich ist, eine Instandsetzung vorzunehmen, darf der Produzent die Reparatur verweigern. Während sich die Neuregelung nach dem Kommissionsvorschlag und der Positionierung des Rates vorwiegend auf Haushaltsgeräte, beispielsweise Waschmaschinen oder Geschirrspülmaschinen sowie etwa elektronische Bildschirme beziehen soll, entschied sich das Parlament am Dienstag im Gegensatz dazu für eine Erweiterung der Produktpalette um Handys und Tablets.

Darüber hinaus gibt es weitere Streitpunkte zwischen Rat und Parlament hinsichtlich der Rangfolge von durchzuführenden Maßnahmen im Falle eines Defekts. Hier befürwortet der Rat die derzeitig geltende Gleichwertigkeit von Reparatur und Ersatz eines Produktes, während der Kommissionsvorschlag die Reparatur bevorzugt. Das Parlament hingegen gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, einen Ersatz anzufordern, sollte eine Reparatur „erhebliche Unannehmlichkeiten“ nach sich ziehen. Keine der Institutionen will Online-Händlern eine Ausnahme hinsichtlich der Reparaturgarantie gewähren – damit würden sowohl die europäischen Wettbewerbsbedingungen als auch die Kreislaufwirtschaft umfassend gestärkt.

Eine Einigung zwischen den Institutionen wird noch in dieser Legislaturperiode erwartet. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, sie in geltendes nationales Recht umzusetzen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2024, Seite 4, Foto: Wilfried Pohnke / pixabay.com)

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