Gerätebatterien müssen entfernbar sein

Am 10. Januar 2025 hat die EU-Kommission die „Leitlinien der Kommission zur Vereinfachung der harmonisierten Anwendung der Bestimmungen über die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LV-Batterien gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542“ veröffentlicht.

Die Leitlinien zielen auf die Umsetzung von Artikel 11 der Batterieverordnung zur Entnahme- und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LMT-Batterien ab. Der Text ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum. Ziel ist eine Vereinfachung der Regeln für Geräte- und leichte Verkehrsmittel-Batterien, die ab 2027 gelten. Dabei werden Ausnahmen, Sicherheits- und Kompatibilitätsaspekte sowie Anforderungen an Fachleute thematisiert, um nachhaltigere Produkte und Verbraucherfreundlichkeit zu fördern.

Die weitreichenden Neuerungen führen aktuell zu zahlreichen Rückfragen sowie Unsicherheit der Händler und Hersteller. Die Unternehmensberatung trade-e-bility GmbH bietet eine Online-Schulung an, in der Interessierte erfahren, welche Anforderungen die EU BattVO an sie stellt und wie sie in ihrem speziellen Fall damit umgehen. Die Schulungsmodule enthalten unter anderem eine Einführung in die neue EU-Batterieverordnung sowie umfassende Informationen zur Umsetzung ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Dokumentation, Batteriepass, erweiterte Herstellerverantwortung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Trade-e-bility steht für Fragen unter Tel. 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2025, Seite 4, Foto: Jörg Braasch LK Main-Spessart / abfallbild.de)