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Recht auf Reparatur sicher umsetzen

Der TÜV-Verband fordert unabhängige Prüfungen und klare Verbraucherinformationen, wie und von wem Produkte kompetent instandgesetzt werden. Reparaturförderung dürfe nicht zulasten der Produkt- und Cybersicherheit gehen. Ein Prüfzeichen „Ready to Repair“ könnte Orientierung geben.

Anlässlich der Länder- und Verbändeanhörung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren hat der TÜV-Verband eine Stellungnahme vorgelegt. Nach Auffassung des Verbandes darf Reparaturförderung nicht zulasten der Produkt- oder IT-Sicherheit gehen. Gerade bei digital vernetzten Produkten könnten Eingriffe in Hard- und Software erhebliche Risiken bergen. Deshalb müssten Ersatzteile, Software-Updates und Reparaturprozesse sicherheitskompatibel ausgestaltet sein. Unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen seien zentral, um Konformität sicherzustellen und Verbrauchervertrauen zu stärken.

Zugleich bräuchten Verbraucher transparente und vergleichbare Informationen zur Reparierbarkeit von Produkten. „Ein unabhängiges Prüfzeichen wie ‚Ready for Repair‘ kann hier Orientierung bieten und Greenwashing entgegenwirken“, sagt Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. „Auch im freien Reparaturmarkt sind Kompetenznachweise durch unabhängige Stellen zentral, um Qualität sichtbar zu machen und Vertrauen zu stärken.“ Nicht zuletzt käme es auf eine funktionierende Plattformlösung an: Reparaturangebote müssten strukturiert, zugänglich und verlässlich auffindbar sein. Zuständigkeiten, Qualitätsanforderungen und Governance-Strukturen sollten frühzeitig geklärt werden, damit das Recht auf Reparatur seine volle Wirkung entfalten kann.

tuev-verband.de

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2026, Seite 4, Foto: O. Kürth)

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