Politische Einigung zur EU-Abfallverbringungsverordnung
Die im Dezember getroffene vorläufige Einigung im Trilog sieht strengere Regeln für die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Drittländer vor. Insbesondere enthält sie ein Verbot der Ausfuhr von nicht gefährlichen Kunststoffabfällen (B3011) in Nicht-OECD-Länder. Demnach ist vorgesehen, dass Nicht-OECD-Länder frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen Antrag bei der Kommission stellen können, in dem sie […]
