Vorschlag zur Plastikstrategie aufgebessert

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat anerkannt, dass die geplanten Maßnahmen der EU-Kommission zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung verstärkt werden müssen.

Gefordert werden eine Reihe von Maßnahmen, die über die ursprünglichen Vorschläge der Kommission hinausgehen, darunter: ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika, Körperpflegeprodukten, Wasch- und Reinigungsmitteln bis 2020, Mindestanforderungen für andere Mikroplastikeintragsquellen oder die Reduzierung von Schadstoffen in Plastik, um sicherzustellen, dass recyceltes Plastik frei von gefährlichen Chemikalien ist. Des Weiteren erkennt der Umweltausschuss an, dass biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe die Abfallmengen in unseren Ozeanen nicht verhindern und keine Entschuldigung für die Verwendung von kurzlebigem Wegwerfplastik sein können. Im September wird das gesamte Europäische Parlament über den Vorschlag abstimmen.

Reaktionen aus der Branche

Der BDE begrüßt die jetzige Entschließung als „wichtigen und notwendigen Schritt für mehr Kreislaufwirtschaft“ und dass die Kommission aufgefordert wurde, klare Definitionen in den Bereichen biologische Abbaufähigkeit, Kompostierbarkeit und biobasierte Kunststoffe zu schaffen.

Verbandspräsident Peter Kurth: „Klare Definitionen sind notwendig, um bestehende Missverständnisse aufzulösen und optimale Bedingungen für die Verwertung der verschiedenartigen Kunststoffabfälle zu erreichen.“ Daher unterstützt der BDE die Forderung des Umweltausschusses nach einem EU-weiten Verbot von oxo-abbaubaren Kunststoffen – Materialien, die sich durch die Beigabe von Metallen selbst zersetzen können. Nach Ansicht des Verbandes seien bei ihnen weder beschleunigte Abbaubarkeit noch Kompostierfähigkeit gegeben; folglich könne die ökologische Vorteilhaftigkeit der oxo-abbaubaren Kunststoffe nicht belegt werden.

„Die Mitglieder des EP-Umweltausschusses machen mit ihrem Votum deutlich, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt haben“, konstatiert Kurth. „Die Festlegung eines Mindestanteils von Rezyklaten an neuen Produkten ist ein geeignetes Mittel, einen Markt für Recyclingkunststoffe zu schaffen. Ein solcher Markt und eine stabile Nachfrage nach Recyclingprodukten sind unabdingbare Voraussetzung für weitere Investitionen.“ Alles in allem sei die Ausschuss-Entscheidung „hilfreich, um bessere Rahmenbedingungen für mehr Kreislaufwirtschaft zu schaffen“.

„Vorschläge verbessern, nicht verwässern“

Für Lisa Kernegger von der österreichischen Umweltschutzorganisation Global 2000 (Friends of the Earth Austria) wird die entscheidende Frage in den kommenden Monaten sein, wie diese Bekenntnisse nun legislativ umgesetzt werden. Zwar sei das Votum ein gutes Signal an die EU-Kommission, die Arbeit gegen die Plastikverschmutzung noch zu verstärken und zu beschleunigen, doch habe die abgestimmte Plastikstrategie noch keine direkten rechtlichen Auswirkungen.

Als erster Schritt sei es unerlässlich, „dass die vorgeschlagene Richtlinie der EU-Kommission ‚zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt‘ von den EU-Mitgliedstaaten ohne Wenn und Aber unterstützt wird. Jetzt geht es darum, dass der Vorschlag nicht verwässert, sondern verbessert wird. So darf Plastik nicht durch anderes Einwegmaterial ersetzt werden, und es sollen verpflichtende Reduktionsquoten vereinbart werden.“

Um Regeln für Recyclinggehalte erweitern

Eine starke Nachfrage nach Recyclingkunststoff kann es nur mit konkreten, bindenden Aktionen geben, die von wirtschaftlichen Maßnahmen begleitet seien, die die Preisunterschiede von Plastik zu Rezyklaten ausgleichen. Das betont auch eine Koalition aus dreißig Organisationen – darunter FEAD, EuRIC und Plastics Recyclers Europe – und Gesellschaften – inklusive Tomra, Scholz und Remondis –, die von der EU gesetzliche Sicherheit fordern. Verpflichtende Regeln für Recyclinggehalte – bis 2025 zumindest 30 Prozent – in Kunststoff-Verpackungen und -Produkten könnten die Nachfrage nach Sekundärmaterialien stimulieren und so die notwendigen Investitionen in Sammel-, Sortier- und Behandlungs-Einrichtungen ankurbeln. Ohne diese gesetzliche Festlegung bestünden nur ungenügend Anreize für Produzenten, um langfristig von Primär- auf Recycling-Rohstoffe umzuschwenken. Die Märkte müssen für Rezyklate, die der Recycling- und Wiederaufbereitungssektor herstellt, verfügbar sein. Recyclingziele könnten noch so hoch angesetzt sein, doch nutzen alle Verwertungsbemühungen nichts, wenn sich kein Markt für die Sekundärrohstoffe findet. Und – was als noch wichtiger angesehen wird – die Einführung von Mindest-Recyclinggehalten für bestimmte Produkte und Verpackungen könnte bei der kontinuierlichen Bewegung von Wertstoffen helfen und für ökonomische Anreize zu einer steigenden Sammlung und Behandlung in Europa sorgen – ungeachtet von verschwindenden Märkten in China oder anderswo. Daher wird die EU-Kommission unter anderem dazu angehalten, durch wirtschaftliche Begünstigungen und Strafen die Beschaffung von Recyclingkunststoffen zu ermutigen.

Foto: Reinhard Weikert / abfallbild.de

(EU-Recycling 08/2018, Seite 4)