Weniger Elektrogeräte-Kategorien, aber nicht weniger Bürokratie

Seit Mitte August 2018 gelten europaweit sechs Elektrogeräte-Kategorien, in die man insbesondere bei der Registrierung und Altgeräte-Sammlung unterscheidet. Vorher waren es zehn. Wie sieht die Bilanz der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU aus?

Als Delegation des European WEEE Registers Network (EWRN), dem Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der Mitgliedstaaten, waren dessen Präsident Alexander Goldberg, Vorstand der deutschen stiftung elektro-altgeräte register, und Dominic Henry, Geschäftsführer der irländischen The Producer Register Ltd., zur Kommissionssitzung eingeladen. Sie sprachen vor der Experts‘ Group on WEEE, also den Experten der Mitgliedstaaten für Elektro- und Elektronikgeräte, über die Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.

Neben der Verringerung der Anzahl der Elektrogeräte-Kategorien ist im letzten Jahr auch ein offener Anwendungsbereich eingeführt worden, sodass sich nun wirklich jedes noch so kleine Elektrogerät einer Kategorie zuordnen lässt. Wie gestalten sich beide Neuerungen in der Praxis? Das wurde bei der Europäischen Kommission am 8. Februar 2019 in Brüssel erörtert. Ziel der Verringerung der Gerätekategorien im vergangenen Jahr war ein Bürokratieabbau sowohl auf der Seite der Hersteller als auch auf der der nationalen Register. Aktuell wird in Wärmeübertrager, Bildschirmgeräte, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte sowie kleine IT- und Telekommunikationsgeräte differenziert.
Zusätzlicher Aufwand nach den ersten Erfahrungen

„Doch in der Praxis kann die Unterscheidung in kleine und große Geräte den früheren Aufwand verdoppeln; die Unterscheidung in Kleingeräte und kleine IT- und Telekommunikationsgeräte sogar verdreifachen“, schilderte Alexander Goldberg die ersten Erfahrungen. Grund dafür ist, dass manche der Hersteller ihre bis Mitte August 2018 gültige Registrierung und Mitteilungen für zum Beispiel nur eine Gerätekategorie nun in zwei oder drei der neuen Kategorien aufsplitten und damit ausdifferenzieren müssen. Auch die Einführung des offenen Anwendungsbereichs habe für zusätzlichen Aufwand aufseiten von Herstellern und nationalen Registern gesorgt, so Alexander Goldberg weiter. Lösungsansätze mussten gefunden werden, wie zum Beispiel mit Kleidung oder Möbelstücken mit elektrischen Funktionen zu verfahren ist. Um Fehlinterpretationen bei der Zuordnung zu den Kategorien im offenen Anwendungsbereich zu vermeiden, wurde vom EWRN eine Anleitung herausgegeben.

Innerhalb des offenen Anwendungsbereichs kommt der Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen nochmals größere Bedeutung zu; denn letztere fallen nicht in den Anwendungsbereich und sind damit nicht registrierungspflichtig. In den nächsten Monaten wird auch hierzu ein Anleitungsdokument des EWRN erscheinen. Wie sehen nun die nächsten Schritte bei der Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU aus? Ab dem 1. Januar 2020 dürfen sich die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten auf ein europaweit einheitlicheres Format bei der Registrierung ihrer Produkte einstellen. Gleiches gilt für die abzugebenden Ist-Input-Mitteilungen der in Umlauf gebrachten Geräte.

Harmonisierung der Meldefrequenz zurückgestellt

Die ursprünglich angedachte Harmonisierung der Meldefrequenz auf eine quartalsweise Taktung wurde vorerst zurückgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt geben die Hersteller ihre Mitteilungen je nach Land entweder an ein kollektives Rücknahmesystem und beziehungsweise oder an das nationale Register ab. Die WEEE-Richtlinie vermag jedoch nur in denjenigen Ländern die Meldefrequenz zu vereinheitlichen, in denen die Hersteller direkt an das nationale Register berichten. In vielen Mitgliedstaaten geben die Hersteller ihre Mitteilungen üblicherweise monatlich über Compliance Schemes, sprich kollektive Rücknahmesysteme ab. Von diesen wiederum werden in der Regel einmal im Jahr die gesammelten Meldungen an das nationale Register weitergegeben. „Daher benötigen wir einen neuartigen Ansatz, der eine über alle Mitteilungswege hinweg gangbare Harmonisierung sicherstellt“, betonte Alexander Goldberg.

Das EWRN, vertreten durch Alexander Goldberg, hat gegenüber der Europäischen Kommission bereits seine Unterstützung zugesagt, um an einer echten Harmonisierung der Mitteilungsfrequenz mitzuarbeiten.

Quelle: bvse, Foto: O. Kürth

(EU-Recycling 03/2019, Seite 4)