Slowenien: Herstellerverantwortung wird neu geregelt

Hersteller sind verpflichtet, sich zu Rücknahmesystemen zusammenzuschließen.

Wie die take-e-way GmbH von einem Partner erfahren hat, wurde am 16. März 2022 ein neues Umweltgesetz in Slowenien verabschiedet. In diesem Gesetz sei auch die erweiterte Herstellerverantwortung neu geregelt worden. Die Entstehung des Gesetzes wie auch dessen Inhalt sei umstritten. Hersteller sind angehalten, sich in Rücknahmesystemen zu organisieren. Nur Zusammenschlüsse, welche mehr als 25 Gewichtsprozent der meldepflichtigen Produkte eines Abfallstroms in Verkehr bringen, würden als Rücknahmesystem anerkannt. Der slowenische Partner von take-e-way sieht hierin die Gefahr einer Monopolisierung. Ob diese im Folgenden auch zu höheren Preisen für kleine Hersteller führen wird, werde sich zeigen.

Des Weiteren sehe das neue Gesetz einen Bevollmächtigten für Hersteller jeden Abfallstroms aus dem Ausland vor. Dies biete ausländischen Herstellern von Verpackungen und Batterien die Möglichkeit, sich in Slowenien zu registrieren. Kennzeichnungspflichten sollen dem neuen Umweltgesetz zufolge von der Regierung festgelegt werden. Nach Aussage des slowenischen Partners von take-e-way beginnt nun der Bewerbungsprozess zur Teilnahme an den neu einzurichtenden Systemen. Hierzu hätten die Rücknahmesysteme bis zum 30. Juli 2022 Zeit. Die Vergabe durch die Behörde soll bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen.

Quelle: take-e-way GmbH

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2022, Seite 4, Foto: O. Kürth)