Weniger Schadstoffe bei der Verbrennung von Abfällen

Die Bundesregierung hat eine Verordnung (20/9649) zur „Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung“ vorgelegt.

Damit sollen Anforderungen des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) in Bezug auf die Abfallverbrennung in nationales Recht umgesetzt werden.

Zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Anpassung bestehender Regelungen der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (BImSchV) zwingend erforderlich. Die Anpassungen trügen gleichzeitig dazu bei, Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu erfüllen. Darüber hin­aus seien die Anpassungen ein Beitrag zur EU-Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber, die das Ziel verfolge, die durch den Menschen verursachte Freisetzungen von Quecksilber in die Luft, in das Wasser und in den Boden zu minimieren und gegebenenfalls zu beseitigen.

Quelle: Bundestag

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2024, Seite 34, Foto: Dr. Jürgen Kroll)