EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust: Europäischer Rat einigt sich auf Verhandlungsposition

Die Mitgliedstaaten der Europä­ischen Union haben ihre gemeinsame Position („Allgemeine Ausrichtung“) zum Vorschlag der Kommission für eine EU-Verordnung zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust beschlossen. Der im Oktober 2023 vorgelegte Entwurf zielt darauf ab, die durch den unbeabsichtigten Eintrag von Kunststoffgranulat verursachte Umweltverschmutzung durch präventive Maßnahmen zu verringern.

Bereits im April 2024 hatte das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt. Der Rat der Mitgliedstaaten zog am 17. Dezember des vergangenen Jahres nach. Mit einer Einigung in den nun begonnenen Trilogverhandlungen ist in den nächsten sechs Monaten zu rechnen – unter der derzeitigen polnischen EU-Ratspräsidentschaft.

Nach Angaben der Europäischen Kommission werden jährlich schätzungsweise 50.000 bis 180.000 Tonnen Kunststoffgranulat versehentlich freigesetzt, etwa beim Ver- oder Umladen oder durch undichte Behältnisse. Der Verordnungsentwurf ist an Wirtschaftsakteure adressiert, die mit Kunststoffgranulat umgehen: Hersteller, Transporteure, Verarbeiter. Vorgeschlagen wird die Entwicklung einer standardisierten Methode zur Bemessung von Kunststoffgranulatverlusten und deren EU-weiten obligatorischen Anwendung. Verbindliche technische und organisatorische Anforderungen sollen Verluste eindämmen und vermeiden. Freigesetztes Kunststoffgranulat gelte es, umgehend zu beseitigen. Ergänzend dazu werden für mittlere und große Unternehmen Zertifizierungen gefordert.

Beurteilungsspielraum belassen
Die Ratsposition stellt eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags dar, indem sie praktikablere Regelungen und eine Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlung von Unternehmen vorschlägt. Beispielsweise sollen bestehende Umweltmanagementsysteme, die bereits in Anlagen Anwendung finden, und nationale Genehmigungen dazu genutzt werden können, die Verpflichtungen aus der Verordnung zu ersetzen. Ein wesentlicher Fortschritt ist die Einführung einer Regelung, die von nicht-EU-Transportunternehmen verlangt, einen Vertreter in der EU zu benennen, der sicherstellt, dass auch diese Unternehmen die Vorgaben der Verordnung einhalten. Darüber hinaus hat der Rat Definitionen angepasst und Regelungen für Seeschiffe in EU-Häfen ergänzt. Aufgenommen wurde die Möglichkeit, der zukünftigen Verordnung auch über eine Ergänzung der Genehmigung nachkommen zu können.

Der BDE unterstützt zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust, sofern diese praxisnah und unbürokratisch umgesetzt werden. Begrüßt wird, dass der Europäische Rat nur besonders notwendige und geeignete Maßnahmen im Anhang I für Wirtschaftsteilnehmer verpflichtend gemacht hat, den Unternehmen ansonsten aber einen eigenen Beurteilungsspielraum belässt. Ausdrücklich befürwortet wird die Position des Rats hinsichtlich der Ausnahmeregelungen für Anlagen, die bereits über nationale Genehmigungen verfügen oder Umweltmanagementsysteme einsetzen. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Unternehmen, die jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat handhaben – was nahezu jede Recyclinganlage in Europa betrifft – verpflichtend einen Risikobewertungsplan erstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Granulatverlusten ergreifen müssen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2025, Seite 7, Foto: luckakcul / stock.adobe.com)