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Recht auf Reparatur: Umsetzung der europäischen Richtlinie beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen „Recht auf Reparatur“-Richtlinie beschlossen. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern, Verbraucherrechte zu stärken und Ressourcen zu schonen. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799, die bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Der Runde Tisch Reparatur e.V. begrüßt Nachbesserungen am Referentenwurf und die schnelle Bearbeitung der Richtlinie. Während im Referentenentwurf lediglich vorgesehen war, dass Hersteller Ersatzteile „zu einem angemessenen Preis“ anbieten müssen, wurde im Kabinettsbeschluss ergänzt, dass dieser Preis „nicht von der Reparatur abschrecken“ darf. So formuliert es auch die zugrunde liegende EU-Richtlinie, und so hatten der Runde Tisch Reparatur und seine Partner es gefordert.

„Die Bundesregierung hat hier nachgebessert und kommt ihren EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Wir fordern jedoch weiterhin eine praxisnahe Formulierung, die Herstellern und Verbrauchern gleichermaßen Sicherheit bietet. Ersatzteilpreise sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Neupreis des Produkts stehen. Diese Konkretisierung fehlt weiterhin im Kabinettsbeschluss“, bemängelt Katrin Meyer, Geschäftsführerin des Runden Tisch Reparatur. Studien zeigen, dass Verbraucher häufig von einer Reparatur absehen, wenn die Kosten etwa 30 Prozent des Neupreises überschreiten. Ohne eine gesetzliche oder zumindest behördlich konkretisierte Orientierung bliebe unklar, wann genau ein Preis als „abschreckend“ gilt.

„Ohne klare Leitplanken droht die Regelung ins Leere zu laufen“, gibt Meyer zu bedenken. „Damit das Recht auf Reparatur wirkt, müssen Ersatzteile tatsächlich bezahlbar sein – nicht nur theoretisch.“ Für das weitere Gesetzgebungsverfahren fordert der Runde Tisch Reparatur e.V. eine Konkretisierung des Preismaßstabs, insbesondere durch ein Verhältnis von Ersatzteilpreis zu Neupreis. Diese könnte auch in Form einer verbindlichen Auslegungshilfe der Marktüberwachung umgesetzt werden, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2026, Seite 4, Foto: Miele)

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