Neue Anforderungen an Baustellen in Österreich
Gipsplatten dürfen nicht mehr in die Bauschuttmulde, sondern müssen getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt werden. Von der am 1. April 2025 inkraftgetretenen Neuerung sind Bauherren betroffen, da sie für die Trennung verantwortlich sind, aber auch Bauunternehmen, die diese Trennung durchführen müssen – und natürlich Trockenbauer, da auch Verschnitte und Restmaterialien bei Neubauten entsprechend zu […]
