Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe mit zahlreichen Schlupflöchern
Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Doch zahlreiche Schlupflöcher drohen das Verbot nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bis zur Wirkungslosigkeit zu verwässern. Besonders problematisch seien Ausnahmeregelungen, wonach eine Vernichtung von Neuware weiterhin möglich ist, wenn die Textilien erfolglos sozialwirtschaftlichen Einrichtungen als Spende angeboten […]
